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1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Lieferung von Elementen und Sachen, sowie die Ausführung von Leistungen zwischen der Daxten GmbH und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträge handelt.

Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die der Kunde spätestens mit der Entgegennahme der Produkte anerkennt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie Nebenabreden werden ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Daxten GmbH nimmt Daten ihrer Käufer in Dateien auf und verarbeitet sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz in unserer Datenschutzerklärung hingewiesen wird.

2. Preisgestaltung

Alle Preise gelten ab Lager und sind €-Preise ohne Versandkosten und MwSt. Versandkosten werden zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt. Das Angebot ist freibleibend, technische Änderungen, Druckerfehler und Irrtümer vorbehalten! Es gelten die Preise der neusten Preisliste.

3. Durchführung und Lieferung

Daxten GmbH wird sich bemühen, eingehende Aufträge unverzüglich auszuliefern. Soweit wir aus Gründen, die Daxten GmbH nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage sind, ist der Käufer verpflichtet, Daxten GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht der Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Daxten GmbH ausdrücklich vorbehalten. Mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung der Produkte durch ein Verhalten des Käufers, gehen die vorgenannten Gefahren mit der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme oder Einzugsgenehmigung bei Neukunden. Bei Vereinbarung über Zahlung gegen Rechnung gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist Daxten GmbH berechtigt, neben Mahngebühren Verzugszinsen gem. BGB prozentual über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Daxten GmbH ist berechtigt, die Bonität der Käufer mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden oder lassen Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen, ist Daxten GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Die Belieferung der Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Barzahlung, Nachnahme oder Einzugsermächtigung.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) von Daxten GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchemRechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Käufer ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt (zumindest in verlängerter Form) berechtigt, nicht aber zur Pfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Daxten GmbH hinzuweisen und Daxten GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung an Daxten GmbH ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht Daxten GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware.

6. Umtausch und Rückgabe

Für Hardware-Produkte gelten die gesetzlichen Rückgabefristen mit folgenden Ausnahmen:

a. Beim Käufer durch den Beauftragten des Verkäufers vorgeführte und dem Käufer überlassene Produkte.
b. Speziell für den Käufer angefertigte oder beschaffte Artikel, insbesondere solche Produkte, die nicht im Vertriebsprogramm offeriert wurden.
c. Speziell für den Käufer zusammengestellte Produktkombinationen oder Produktkonfigurationen.

Der Warenwert wird entweder erstattet oder mit künftigen Lieferungen verrechnet. Der Käufer schickt in einem solchen Fall auf eigene Gefahr und Kosten die einwandfreie und originalverpackte Ware mit dem ausgefüllten Rücksendeschein (muss bei Daxten GmbH angefordert werden) zurück. Vom Kunden verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen sowie fehlende oder beschädigte Originalverpackungen werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Rücksendungen, die unvollständig sind (fehlende Teile, fehlendes Zubehör, fehlende Handbücher oder Gebrauchsanleitungen, etc.), werden zu Lasten des Käufers zurückgewiesen.

7. Firmware

Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Firmware im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation. Daxten GmbH haftet nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind. Ausgenommen, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung von Seiten Daxten GmbH zurückzuführen.

8. Garantie und Gewährleistung

Soweit nicht für Einzelprodukte besondere Garantien übernommen werden, räumt Daxten GmbH dem Käufer eine 12-monatige Garantie ein. Innerhalb dieses Zeitraumes ab Lieferung wird Daxten GmbH nach ihrer Wahl kostenfrei Produktmängel beseitigen oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht der Daxten GmbH gilt auch für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Käufer die defekten Produkte an Daxten GmbH zurücksendet. Verschleißmaterial ist von der Garantie ausgenommen. Ferner sind von der Garantie, ebenso wie von der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommene Veränderungen oder Leistungen Dritter, die an oder mit Produkten von Daxten GmbH vorgenommen werden. Bei Firmware entfällt die Garantie, wenn das Produkt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert bzw. benutzt oder verändert worden ist. Für die Datensicherung ist der Käufer alleine verantwortlich. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche entstehen generell erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rechnungszahlung. Keinerlei Gewährleistung wird dafür übernommen, dass Verfügungen über die Produkte nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflicht) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.

Die Ansprüche des Kunden gegen Daxten GmbH aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen (wenn es sich um eine Bauleistung handelt). Eine Nacherfüllung ist dann fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche der Nacherfüllung erfolglos geblieben sind. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit unter §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), oder unter § 13 Abs. 4 VOB/B (Bauleistungen) längere Fristen vorgesehen sind.
Für Schadensersatzansprüche gilt § 6 Abs. 1 und 2 dieser AGB (Allgemeine Haftungsbegrenzung). Die Gewährleistung entfällt insoweit, als der Kunde ohne Zustimmung von Daxten GmbH die Leistung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Fordert der Kunde Daxten GmbH zur Beseitigung eines Mangels auf, wird Daxten GmbH die Beanstandung prüfen. Stellt sich heraus, dass ein Mangel vorliegt, trägt Daxten GmbH die Kosten für Prüfung und Nacherfüllung. Liegt dagegen kein Mangel vor, ist der Kunde – sofern er Kaufmann ist – verpflichtet, Daxten GmbH die durch das unberechtigte Verlangen entstandenen Kosten (bspw. für Transport, Anfahrt, Arbeit, Material) zu ersetzen.

9. Änderungen oder Haftung für Schäden

Technische und preisliche Änderungen bleiben Daxten GmbH vorbehalten. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Daxten GmbH und deren Mitarbeiter nicht. Dies gilt ohne Einschränkung auch für implizite Garantien auf Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler in Handbüchern sowie für Zufalls- oder Folgeschäden in Verbindung mit der Lieferung, Leistung oder Verwendung des Materials.

10. Exportkontrollen und -genehmigungen

Auch ohne Hinweise seitens Daxten GmbH sind im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Käufer anerkennt deutsche und ausländische
Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von Daxten GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Käufer verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von Daxten GmbH bezogener Produkte und technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Käufer wird auf eigene Rechnung sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei Daxten GmbH bestellten Produkte erforderlich sind. Werden Lieferungen ins Ausland auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er gegenüber Daxten GmbH für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

11. Transportschäden

Sollten äußerlich sichtbare Transportschäden an der von Daxten GmbH gelieferten Ware erkennbar sein, so hat der Käufer dies vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen. Sonstige Transportschäden oder Unvollständigkeit der Lieferung sind unverzüglich, jedenfalls nicht später als drei Tage nach Empfang der Ware an Daxten GmbH zu melden, da andernfalls jede Versicherungsleistung oder Anspruch auf Ersatzlieferung entfällt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist 12099 Berlin.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist Berlin.

Berlin, 23. Juni 2023

Daxten GmbH
Industriestr. 30
D-12099 Berlin
Tel: +49 (0)30 85 95 37-0
Fax: +49 (0)30 85 95 37-99
info.de@daxten.com

Quelle: eRecht24.de
Letzte Aktualisierung: 19.09.2023